Geburtsurkunden aus Polen – Online beantragen

Geburtsurkunden aus Polen sind wichtige Dokumente – sowohl für Personen, die ihre Herkunft nachweisen möchten, als auch für diejenigen, die sie für rechtliche oder administrative Zwecke im Ausland benötigen, etwa in Deutschland. Sie werden z. B. bei Eheschließungen, Erbfällen oder genealogischen Recherchen verlangt. Je nach Ausstellungsdatum können diese Dokumente in polnischen Standesämtern oder in staatlichen Archiven aufbewahrt werden. Sie enthalten Angaben zum Geburtsort und -datum, zu den Eltern und weitere wesentliche Informationen über die betreffende Person.
In diesem Leitfaden erklären wir Ihnen, wie Sie eine Geburtsurkunde aus Polen erhalten – sowohl eine aktuelle als auch eine archivierte. Sie erfahren, welche Arten von Abschriften es gibt, wer sie beantragen darf, welche Unterlagen erforderlich sind und wie der Ablauf funktioniert – insbesondere, wenn Sie außerhalb Polens leben.
Wie Sie eine polnische Geburtsurkunde online bestellen
In Polen können Geburtsurkunden online über die staatliche Plattform ePUAP (Elektronische Plattform der öffentlichen Verwaltung) beantragt werden. Dieses System erfordert jedoch die Authentifizierung des Nutzers über ein polnisches Bankkonto oder einen Personalausweis sowie eine polnische Meldeadresse – was es für die meisten im Ausland lebenden Personen unzugänglich macht.
Unser Unternehmen bietet eine einfache und verlässliche Alternative für all jene, die eine polnische Geburtsurkunde für amtliche Angelegenheiten in Deutschland, genealogische Forschung oder Nachlassregelungen benötigen – ganz ohne polnisches Bankkonto oder Wohnsitz in Polen.
Es reicht, das untenstehende Formular auszufüllen, um eine offizielle beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde aus Polen zu bestellen. Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie – von der Antragstellung und dem Kontakt mit dem zuständigen Standesamt oder Archiv bis hin zum sicheren Versand des Dokuments per prioritärem Einschreiben weltweit.
Die Kosten für die Dokumentenbestellung hängen vom Jahr und vom Fundort der Urkunde ab. Der Durchschnittspreis pro Dokument liegt üblicherweise zwischen 95 und 125 EUR, abhängig vom Einzelfall. Nach Eingang Ihrer Anfrage erhalten Sie von uns ein individuelles Angebot.
Auf die meisten Anfragen antworten wir innerhalb von 24 Stunden; in Zeiten hoher Auslastung kann die Bearbeitungszeit 1–3 Werktage betragen.
Der endgültige Preis hängt davon ab, wo und wann der Eintrag registriert wurde. Im Durchschnitt liegen die Kosten für ein einzelnes Dokument zwischen 95 und 125 EUR, können jedoch je nach Fall variieren. Nach Eingang Ihres Antrags prüfen wir die Angaben und senden Ihnen ein individuelles Angebot. Die meisten Anfragen werden innerhalb von 24 Stunden bearbeitet. In Zeiten hoher Nachfrage kann unsere Antwortzeit jedoch 1 bis 3 Werktage betragen.

Arten von polnischen Geburtsurkunden
Ein Auszug aus dem polnischen Personenstandsregister ist ein offizielles polnisches Dokument, das ein beim Standesamt eingetragenes Ereignis wie Geburt, Heirat oder Tod bestätigt. Seit dem 1. März 2015 können Auszüge entweder in elektronischer oder in Papierform ausgestellt werden. Wichtig zu wissen: Nach polnischem Recht werden Geburtsurkunden 100 Jahre lang ab Ausstellungsjahr im Standesamt aufbewahrt – nur innerhalb dieses Zeitraums kann eine offizielle Abschrift beantragt werden. Für Urkunden, die älter als 100 Jahre sind, können wir einen entsprechenden Antrag beim polnischen Staatsarchiv stellen, um eine beglaubigte Kopie des Originaldokuments zu erhalten – weitere Informationen dazu finden Sie weiter unten in diesem Artikel.
Wenn Sie eine Urkunde beim Standesamt bestellen möchten, stehen zwei Hauptarten der Geburtsurkunde zur Verfügung:
Gekürzte Abschrift der Geburtsurkunde: Dieses Dokument enthält die aktuellen, grundlegenden Angaben zur Geburt einer Person, wie sie im Standesregister eingetragen sind. Es spiegelt auch alle nachträglichen Änderungen oder Aktualisierungen wider. Wenn Sie jedoch vollständige Informationen über die Geburt einer Person oder detaillierte Angaben zu den Eltern benötigen, ist dieser Auszug nicht die beste Option.

Vollständige Abschrift der Geburtsurkunde: Diese enthält deutlich detailliertere Informationen als die gekürzte Version. Es handelt sich um eine vollständige Kopie des ursprünglichen Registereintrags, inklusive aller zum Zeitpunkt der Registrierung eingetragenen Informationen und sämtlicher nachträglicher Änderungen wie Namensänderungen. Wenn Sie mehr über Ihre Vorfahren erfahren möchten, z. B. für die Ahnenforschung, ist dies die geeignete Form.

Internationale Geburtsurkunde aus Polen
Die internationale (mehrsprachige / Formular A) Abschrift der polnischen Geburtsurkunde wird häufig für amtliche Zwecke im Ausland benötigt – etwa für Eheschließungen, Erbsachen oder Einbürgerungsverfahren. Zusätzlich zu den oben genannten Varianten (gekürzt und vollständig) kann bei der Antragstellung beim zuständigen Standesamt in Polen auch eine internationale Version beantragt werden.
Diese internationale Geburtsurkunde aus Polen kann behördliche Abläufe im Ausland erleichtern, da sie in vielen Ländern ohne zusätzliche Übersetzung oder notarielle Beglaubigung anerkannt wird. Beachten Sie jedoch, dass die internationale Version denselben Informationsumfang wie die gekürzte Geburtsurkunde enthält. Wenn Sie also umfassendere Informationen benötigen, empfiehlt sich die vollständige Abschrift.
Wenn Sie eine polnische Geburtsurkunde für internationale Zwecke benötigen, helfen wir Ihnen gerne, einen offiziellen, rechtlich anerkannten Auszug zu erhalten.
Falls die internationale Version für ein bestimmtes Land nicht ausreichend ist, bieten wir zusätzlich Unterstützung bei der Apostille (internationale Beglaubigung), um sicherzustellen, dass die Urkunde internationalen Rechtsstandards entspricht und in Ihrem Land akzeptiert wird.

Sie wissen nicht, welche Urkunde Sie benötigen?
Sie sind unsicher, welche Art von polnischer Geburtsurkunde für Ihren Fall passend ist? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen, das richtige Dokument für Ihren Zweck (z. B. Heirat, Erbschaft, Ahnenforschung) auszuwählen.
Wie man eine polnische Geburtsurkunde findet und bestellt
Um eine polnische Geburtsurkunde zu erhalten, kann ein Antrag persönlich, schriftlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter gestellt werden. Dabei sollten Sie wichtige Informationen bereithalten, z. B. vollständiger Name, genaues Geburtsdatum und -ort sowie die Namen der Eltern.
Möglichkeiten der Antragstellung für Geburtsurkunden aus Polen:
- Standesamt auf Grundlage des Geburtsdatums: Wenn Sie Datum und Ort kennen, reichen Sie den Antrag direkt beim zuständigen Standesamt ein, um die Suche zu beschleunigen.
- Beliebiges Standesamt in Polen: Bei Geburten, die im zentralen Personenstandsregister gespeichert sind, kann der Antrag bei jedem Standesamt gestellt werden – unabhängig vom ursprünglichen Registrierungsort. Diese Option ist praktisch, wenn der genaue Standort des ursprünglichen Amtes nicht bekannt ist.
- Online-Antragstellung: Anträge können auch über die ePUAP-Plattform gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass hierfür eine Authentifizierung nötig ist – meist über ein polnisches Bankkonto oder andere verifizierte Methoden. Die Nutzung dieser Option aus dem Ausland (z. B. aus Brasilien) ist daher eingeschränkt.
- Staatsarchive für Urkunden, die älter als 100 Jahre sind: Ältere Urkunden werden häufig aus lokalen Standesämtern in die Staatsarchive überführt. Diese Archive enthalten historische Aufzeichnungen, die für genealogische oder rechtliche Zwecke genutzt werden können. Wir unterstützen Sie bei der Lokalisierung und Beschaffung dieser älteren Dokumente, falls sie nicht mehr im Standesamt vorliegen.

Wer kann eine polnische Geburtsurkunde erhalten?
Bitte beachten Sie, dass in Polen gesetzliche Regelungen zum Datenschutz gelten. Das bedeutet, dass innerhalb von 100 Jahren nach dem Geburtsdatum nicht jede Person Einsicht oder eine Abschrift erhalten kann. Eine Geburtsurkunde darf unter anderem nur von folgenden Personen angefordert werden:Der betroffenen Person selbst oder engen Familienangehörigen, wie:
Ehepartner
Direkte Nachkommen (Kinder, Enkel)
Direkte Vorfahren (Eltern, Großeltern)
Wenn Sie also eine Geburtsurkunde eines polnischen Vorfahren anfordern möchten, ist dies grundsätzlich möglich.
- Geschwister und gesetzliche Vertreter (z. B. Eltern oder Vormund)
- Personen mit berechtigtem rechtlichem Interesse – vorausgesetzt, sie begründen den Antrag mit einem nachvollziehbaren Zweck und legen unterstützende Unterlagen vor (z. B. gerichtliche Anordnung)
- Gerichte und Staatsanwaltschaften für amtliche Zwecke
- Gemeinnützige Organisationen, sofern dies mit ihren satzungsmäßigen Zielen und einem öffentlichen Interesse vereinbar ist
- Behörden der öffentlichen Verwaltung (z. B. Stadtverwaltungen), sofern dies zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben notwendig ist
Direkte Nachkommen („Abkömmlinge“) sind Kinder, Enkel und Urenkel; direkte Vorfahren („Vorfahren“) sind Eltern, Großeltern und Urgroßeltern. Der Antrag auf Ausstellung einer beglaubigten Abschrift des Personenstandseintrags kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen.
Apostille und Legalisation polnischer Dokumente
Wenn Sie polnische Dokumente im Ausland nutzen möchten – z. B. in den USA –, kann die zuständige Behörde eine zusätzliche Beglaubigung verlangen, also eine Apostille oder eine vollständige Legalisation.
Die Apostille aus Polen ist eine vereinfachte Form der Dokumentenlegalisierung und gilt in allen Ländern, die der Haager Konvention von 1961 beigetreten sind. Sie bestätigt die Echtheit polnischer Urkunden, etwa Geburtsurkunden oder andere Zivilstandsdokumente, sodass diese im Ausland rechtlich anerkannt werden.

Um eine Apostille für ein polnisches Dokument – z. B. eine Geburtsurkunde – zu erhalten, muss das Original beim polnischen Außenministerium (Ministerstwo Spraw Zagranicznych, MSZ) in Warschau eingereicht werden. Dies kann persönlich, per Post oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Das Ministerium fügt dann die Apostille bei, um die Echtheit des Dokuments zu bestätigen. Mit der Apostille ist das Dokument im Ausland (in Haager-Konventionsstaaten) ohne weitere Legalisierung rechtsgültig. Gebühren und Bearbeitungszeiten können variieren – aktuelle Infos finden Sie auf der offiziellen Website des Ministeriums. Wenn Sie Hilfe bei der Einholung einer Apostille für ein polnisches Dokument benötigen – kontaktieren Sie uns gerne.
Länder mit Apostille-Anerkennung (Haager Konvention)
Die Apostille-Bescheinigung wird in über 120 Ländern anerkannt, die der Haager Konvention vom 5. Oktober 1961 beigetreten sind. Zu den häufigsten Ländern, in denen Apostillen erforderlich sind, gehören:
- Europa: Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande, Schweiz, Österreich, Belgien, Portugal, Griechenland, Polen, Norwegen, Schweden, Dänemark, Großbritannien
- Nordamerika: USA, Mexiko
- Südamerika: Argentinien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Peru, Uruguay
- Asien: Japan, Indien, Südkorea, Israel, Hongkong
- Ozeanien: Australien, Neuseeland
- Afrika: Südafrika, Botswana

Länder, in denen die Konvention gilt, sind in der Regel farblich (z. B. blau) gekennzeichnet.
Falls Ihr Zielland kein Vertragsstaat der Haager Konvention ist, ist eine vollständige Legalisation erforderlich. Dieser Prozess umfasst die Beglaubigung durch das polnische Außenministerium sowie die nachfolgende Bestätigung durch das Konsulat oder die Botschaft des Landes, in dem das Dokument verwendet werden soll. Eine vollständige Legalisation gewährleistet, dass polnische Dokumente – wie z. B. Personenstandsurkunden, Bildungsnachweise oder Gerichtsurteile – alle rechtlichen Anforderungen für die internationale Verwendung erfüllen.
Beglaubigung von Geburtsurkunden, die älter als 100 Jahre sind
Geburtsurkunden, die älter als 100 Jahre sind und in polnischen Staatsarchiven aufbewahrt werden, gelten offiziell als historische Dokumente. In vielen Fällen können sie jedoch weiterhin für amtliche Zwecke verwendet werden – etwa bei der Beantragung der polnischen Staatsbürgerschaft auf Grundlage der Herkunft.
In solchen Fällen ist es wichtig, dass das Dokument korrekt beglaubigt ist. Wir bieten die Möglichkeit, eine beglaubigte Kopie der Urkunde mit offiziellem Archivstempel zu beschaffen – und auf Wunsch auch eine Apostille. Diese Version kann anschließend im Ausland verwendet werden, ohne dass eine zusätzliche Authentifizierung erforderlich ist.
Wenn Sie nicht sicher sind, welche Art von Beglaubigung Sie benötigen, kontaktieren Sie uns – wir wählen das passende Verfahren je nach Verwendungszweck und Zielland.

Geburtsurkunden aus Polen während der Teilungszeit
Während der Teilungen Polens (1772–1918) standen die polnischen Gebiete unter der Verwaltung dreier Besatzungsmächte: Preußen, Österreich und Russland. In dieser Zeit wurden Geburten nach den jeweiligen Verwaltungsregeln und in der jeweiligen Sprache des Besatzers registriert – das bedeutet, die Dokumente können auf Deutsch, Russisch oder Latein ausgestellt worden sein, abhängig von der Region.
Häufig wurden die Einträge von katholischen oder evangelischen Pfarrämtern oder von Zivilstandesämtern geführt. Heute können sich die Aufbewahrungsorte dieser Dokumente sowohl in verschiedenen Archiven in Polen als auch außerhalb des Landes befinden.
Unser Team hat umfangreiche Erfahrung in der Recherche und Analyse solcher historischen Dokumente – sowohl kirchlicher als auch ziviler Natur – unabhängig von Sprache, Schrift oder Aufbewahrungsort. Wenn Ihre Vorfahren in der Zeit der Teilungen geboren wurden, helfen wir Ihnen, die passende Urkunde zu lokalisieren und eine beglaubigte Kopie zu erhalten.

Die Stadt Leszno gehörte im Jahr 1892 zum preußischen Teilungsgebiet. Daher wurden die Zivilstandsregister dort auf Deutsch und nach preußischem bzw. deutschem Zivilrecht geführt.
Wichtige Aufbewahrungsorte für Dokumente aus der Teilungszeit:
- Polnische Staatsarchive: Diese Archive enthalten umfangreiche Sammlungen ziviler und kirchlicher Register aus verschiedenen Regionen – einschließlich Gebieten, die einst zu Preußen, Österreich oder Russland gehörten.
- Regionale und Diözesanarchive: Besonders katholische und evangelische Kirchenregister können in kirchlichen Archiven aufbewahrt werden, die oft Informationen enthalten, die in Standesämtern nicht verfügbar sind.
- Internationale Archive: Für Gebiete, die historisch zu anderen Staaten gehörten (z. B. Ostpreußen oder heutiges Litauen), können die Aufzeichnungen auch in deutschen oder litauischen Archiven liegen.
Bei der Suche nach älteren Aufzeichnungen ist es entscheidend, den genauen historischen Kontext und die damalige Verwaltungszugehörigkeit zu kennen – denn die heutigen Grenzen und Zuständigkeiten weichen oft stark von denen der Vergangenheit ab. Unser professioneller Service unterstützt Sie dabei, sich in diesen Archivlandschaften zurechtzufinden und die für Ihre Ahnenforschung wichtigen Dokumente zu finden.